Da heutzutage mit dem Wort Aufgebot eher Fussball als Hochzeit verbinden, wollen wir euch diesen Begriff mal etwas besser erklären. Das Aufgebot ist ein alter Begriff für die Anmeldung im Standesamt.
Eigentlich bedeutet das Aufgebot bestellen nichts anderes wie eine öffentliche Anmeldung zur Eheschließung.
Wenn ihr Informationen zur Anmeldung im Standesamt und den benötigten Unterlagen sucht, dann werdet ihr in unserem Ratgeber fündig: Anmeldung zur Eheschließung
Die Tradition: Das Aufgebot bestellen
Bis 1998 musste man vor der Hochzeit ein Aufgebot bestellen, das war sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies hatte vor allem den Sinn, dass öffentlich bekannt wurde, dass diese 2 Personen heiraten möchten.
So konnten Hinderungsgründe, wie z.B. eine schon bestehende Ehe bei einem der Verlobten, herausgefunden werden.
Den Ursprung hat das ganze im Kirchenrecht. Früher musste an 3 Gottesdiensten hintereinander in der Kirche der Braut und des Bräutigams die Hochzeitsabsicht angekündigt werden.
Durch die heutige Technik ist das Aufgebot bestellen unnötig geworden. Die meisten Ehehinderungsgründe werden in den Akten beim Standesamt überprüft. Bei der heutigen Mobilität würde ein öffentliches Aufgebot auch wenig nutzen.
Außerdem hat das Kirchenrecht ja auch keine Auswirkungen mehr auf die standesamtliche Eheschließung, da eine kirchliche Trauung ja schon lange nicht mehr Pflicht ist.
Heute hat das Brautpaar selbst die Wahl, ob die Verlobung öffentlich gemacht werden soll oder nicht. Üblicherweise frägt der Standesbeamte bzw. die Standesbeamtin, ob man eine Veröffentlichung möchte oder nicht.
Außerdem kann die Hochzeit auch mit einer Hochzeitsanzeige mitgeteilt werden. Das ist besonders in den ländlichen Gegenden auch noch üblich.
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