Also verlobtes Pärchen gibt es neben den schönen Vorbereitungen zur Hochzeit leider auch ein paar unangenehme – aber wichtige – Punkte zu besprechen. Einer davon ist z.B. der Ehevertrag.
Regelungen in einem Ehevertrag
Der Ehevertrag regelt die persönlichen Verhältnisse zwischen den beiden Ehepartnern.
Dabei steht meistens die Verteilung des Geldes und die Unterhaltspflicht (im Falle einer Scheidung) im Vordergrund. Aber auch anderen Dinge, wie z.B. die Rollenverteilung in der Ehe, können mit aufgenommen werden.
Die Meinungen zu einem Ehevertrag gehen auseinander: Einige Brautpaare empfinden einen Ehevertrag als Vertrauensbruch und absolut unromantisch, andere würden niemals ohne Ehevertrag heiraten und belächeln die „Träumer“. Ob ihr euch für oder gegen einen Ehevertrag entscheidet, bleibt natürlich euch selbst überlassen. Aber wir möchten hier auch darauf hinweisen, welche Vorteile ein Ehevertrag mit sich bringen kann.
Wichtige Info vorab: Die drei Güterstände
Es gibt in Deutschland drei Güterstände, die vertraglich festgelegt werden können. Ohne Ehevertrag gilt nach der Hochzeit dann automatisch die Zugewinngemeinschaft.
Zugewinngemeinschaft
Die Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass jeder sein bisheriges Vermögen behält und selbst verwaltet. Alles was in der Ehe an Vermögen aufgebaut wurde, wird bei einer Scheidung gleichmäßig aufgeteilt (geerbte Dinge und Schenkungen werden aber nicht dazu gerechnet).
Gütertrennung

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Bei einer Gütertrennung bleibt das Vermögen auch in Zukunft getrennt und es gibt keinen Ausgleich im Falle einer Scheidung. Trotzdem kann man auch Dinge gemeinsam kaufen, wie z.B. ein Haus. Wichtig dabei ist, dass dann auch wirklich beide Partner als Eigentümer im Grundbuch stehen.
Gütergemeinschaft
Hier wird im Prinzip das ganze Vermögen beider Ehepartner in einen Topf geschmissen.
Egal wie viel Geld vor der Hochzeit besitzt wurde oder innerhalb der Ehe erwirtschaftet wurde – das Vermögen gehört beiden und würde nach einer Trennung zur Hälfte aufgeteilt werden.
Heutzutage ist dieser Güterzustand weniger sinnvoll und wird deshalb kaum noch genutzt.
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
1. Ein Partner hat Schulden
Geht ein Partner mit Schulden in die Ehe, dann kann man vertraglich eine Regelung treffen, dass die Schuldentilgung zum Zugewinn dazu gerechnet wird. Sonst kann es z.B. sein, dass der andere Partner mithilft, die Schulden zu tilgen und geht womöglich bei einer Scheidung trotzdem leer aus (obwohl er vielleicht während der Ehe viel erwirtschaftet hat).
2. Ein Partner ist selbstständig oder besitzt eine eigene Firma
Hat ein Partner eine Firma, deren Vermögen innerhalb der Ehe wächst, dann müsste man im Falle einer Scheidung ohne Ehevertrag die Hälfte des gewachsenen Vermögens der Firma an den anderen Partner abgeben bzw. diesen ausbezahlen – das könnte unter Umständen den Ruin für die Firma bedeuten.
Durch eine Gütertrennung kann man diesen Fall ausschließen.
Eine genaue Erklärung dieser Fälle findet ihr bei Hochezeitsbuch.net.
Beratung beim Rechtsanwalt oder Notar
Wer sich für einen Ehevertrag entscheidet, der sollte sich beim Rechtsanwalt oder beim Notar ausführlich beraten lassen. Die Beratung beim Notar ist meistens kostenlos, nur bei Abschluss eines Ehevertrages müsst ihr den Notar bezahlen (die Gebühren für die Abzeichung des Ehevertrages sind abhängig von eurem aktuellen Vermögen).
Wird ein Ehevertrag vor der Hochzeit beim Notar geschlossen, so wird dieser aber erst mit der Heirat gültig. Aber auch später in der Ehe kann ein Ehevertrag geschlossen oder natürlich auch abgeändert werden.
Übrigens macht es auch Sinn, sich beim Notar bezüglich eines Testaments und einer Generalvollmacht beraten zu lassen.
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